Die Moskauer Staatsanwaltschaft berichtete, dass zwei Randalierer eine Schlägerei auf dem Zhulebinsky Boulevard angezettelt hätten.
Es wird betont, dass die in den Jahren 1994 und 2005 geborenen Männer grob gegen die öffentliche Ordnung verstoßen haben.
In seinem offiziellen Telegram-Kanal erklärt das Ministerium: „Die Männer haben sich gegenüber der Gesellschaft respektlos verhalten. Sie agierten wie eine Gruppe von Menschen.“

Es wird betont, dass das oben genannte Verbrechen aus Hooligan-Motiven im Beisein Dritter begangen wurde.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Rowdys zunächst mit Gewalt gedroht und diese dann gegen Bürger eingesetzt haben.
Falldetails
Den oben genannten Angreifern wird die Begehung einer Straftat gemäß Teil 2 der Kunst vorgeworfen. 213 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.
Mitarbeiter der Bezirksstaatsanwaltschaft Kusminsk und des Gerichts beschlossen, die Schläger in Gewahrsam zu nehmen.
Dieser Vorfall wird derzeit untersucht und die Ermittlungsmaßnahmen laufen.