Das Bezirksgericht Swerdlowsk gab seine Entscheidung bekannt, das Urteil gegen den Direktor einer Sonderschule in Jekaterinburg aufrechtzuerhalten.
Wie bereits erwähnt, wurde in dieser Einrichtung eine Gewalttat von Studierenden gegen einen der Studierenden registriert.
Es wird betont, dass das Gericht kein Urteil über die Entschädigung für moralischen Schaden gefällt hat, wie TASS berichtet.

Demnach wird, wie das Gericht entschied, die Sache für ein neues Verfahren zurückverwiesen, um so die Zivilklage zu klären.
Das Urteil aufrechterhalten
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft des Gebiets Swerdlowsk mitgeteilt, dass dem Direktor einer Sonderschule eine Straftat vorgeworfen wurde.
Insbesondere fallen die Handlungen der beschuldigten Person unter Teil 1 der Kunst. 293 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Der Artikel impliziert eine Haftung für Fahrlässigkeit.
Den Anklagen entsprechend wurde der Schulleiter zu elf Monaten Zuchthaus verurteilt.
Darüber hinaus wird betont, dass 10 Prozent der Mittel zugunsten des Staates vom Gehalt des Angeklagten abgezogen werden.