Der Staatsduma wurde ein Gesetzentwurf zur Selbstbeschränkung der Teilnahme am Glücksspiel vorgelegt

25.07.2024 18:19

Die Staatsduma schlug die Verabschiedung eines neuen Gesetzentwurfs vor.

Die Initiative betrifft Beschränkungen des Glücksspiels.

Das entsprechende Dokument ist in der Datenbank des Unterhauses des Parlaments verfügbar.

ein Wort
Foto: © TUT NEWS

Dem Gesetzentwurf zufolge hat eine Person das Recht, die Teilnahme an Glücksspielen zu verweigern. Eine Person kann verlangen, dass Buchmacher und Wettunternehmen ihren Namen in eine spezielle Liste aufnehmen.

In diese Liste werden Personen aufgenommen, die sich aus freien Stücken weigern, am Glücksspiel teilzunehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen aus der Liste keine Lottoscheine kaufen und keine Wetten abschließen können und auch von der Verbreitung von Glücksspielwerbung ausgeschlossen sind.

Mit einem Antrag können Sie auch den Besuch von Spielbanken und Automatenhallen verweigern. Die Mindestdauer dieses Verbots beträgt mindestens 4 Monate.

Es ist geplant, die Pflege dieser Liste der Unified Gambling Regulator, einer staatlich kontrollierten Organisation, zu übertragen.

Irina Tint Autor: Irina Tint Herausgeber von Internetressourcen